Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH
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Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Gestaltung sicherer Arbeits­plätze für Ihre Mitarbeiter*innen

Wir beraten und unterstützen Sie

Durch die Umsetzung der sicherheits­­technischen Betreuung unter­stützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetz­lichen Vorschriften zur Schaffung sicherer Arbeits­­plätze.

Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Verfügbarkeit

Persönliche Betreuung digital und vor Ort

Erfahrene Sicherheitsingenieure*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus diversen Fachrichtungen

Betreuung nach dem Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Sicher­heitsingenieur*innen und Fach­kräfte für Arbeits­sicherheit aus diversen Fach­richtungen für Ihr Unter­nehmen.

Wir unter­stützen Sie bei der Umsetzung der Arbeits­sicherheit in Ihrem Unter­nehmen.

Grund­legende Infor­mationen zur sicherheits­technischen Betreu­ung

Die Sicherheit am Arbeits­platz im Mittel­punkt

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine wichtige Maßnahme zur Verhütung von Arbeits­unfällen und arbeits­bedingten Gesund­heitsgefahren. Sie trägt dazu bei, dass Beschäftigte die Gefahren am Arbeits­platz kennen und die erforderlichen Schutz­maßnahmen umsetzen können. Zu den Aufgaben der sicher­heits­technischen Betreuung zähl, den Unter­nehmen allgemeine Infor­mationen zu Aufgaben und Zielen des Arbeitsschutzes und zu Rechten und Pflichten von Arbeit­gebern und Beschäftigten zu geben und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Sie umfasst eine Vielzahl von verschie­denen Aufgaben­feldern, die ja nach Branche und Unternehmens­größe variieren können. Die Prozesse der sicherheits­technischen Betreu­ung erfordern eine enge Zusammen­arbeit aller Beteiligten innerhalb eines Unternehmens.

Die gesetzlichen Grund­lagen für die sicherheits­technische Betreuung sind im Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vor­schriften festgelegt.

Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH
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Wesentlichen Inhalte der sicherheits­technischen Betreuung

Unsere Leistungen im Überblick

Durchführung von Betriebsbegehungen

Betriebs­begehungen sind ein integraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits­schutzes und tragen dazu bei, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert werden. Durch die rechtzeitige Identifikation und Beseitigung von Gefahrenquellen kann es dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen am Arbeits­platz zu verhindern. Bei Betriebs­begehungen wird darauf geachtet, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Sicherheits­standards umgesetzt und bereits implementierte Sicherheits­maßnahmen und -verfahren werden überprüft und evaluiert.

Betriebs­begehungen sollten regelmäßig geplant und umgesetzt werden. Ein Begehungs­plan hilft dabei, Abläufe und Prozesse zu strukturieren. Während der Begehung sollten alle festge­stellten Gefahren und Mängel dokumentiert werden. Dies umfasst auch das Aufnehmen von Fotos und das Festhalten von Informationen über den Zustand der Ausrüstung und Anlagen. Die Ergebnisse der Betriebs­begehungen müssen der Geschäfts­leitung und den Mitarbeiter*innen mitgeteilt werden. Wenn Sicherheits­mängel festgestellt wurden, sollten Maßnahmen zur Behebung vorgeschlagen und zeitnah umgesetzt werden. Dies kann die Über­arbeitung von Arbeits­verfahren, Schulungen oder physische Anpassungen am Arbeits­platz umfassen.

Teilnahme Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

Der Arbeitsschutz­ausschuss ist ein Gremium, um die Belange des Arbeits­schutzes und der Arbeits­sicherheit in einem Unternehmen zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Aufgabe, die Arbeit­geber bei der Umsetzung der gesetz­lichen Vorschriften und Maß­nahmen zum Schutz der Gesund­heit und Sicher­heit der Mitar­beiter*innen zu unter­stützen. Neben dem Arbeit­geber­vertreter sind die Sicherheits­beauftragten, die Personal­vertretung, der Betriebs­arzt/-ärztin und Sicherheits­ingenieur*in oder die Fach­kraft für Arbeits­­sicherheit feste Mitglieder.

Zu den Aufgaben gehört die Planung, Bewertung und Umsetzung der Arbeitsschutz­­­maßnahmen unter Einhaltung der gesetz­lichen Vor­schriften. Der Ausschuss ist für die Beurteilung und Bewertung von Gefähr­dungen und Risiken am Arbeits­platz verant­wortlich. Er legt fest, dass die Mitar­beiter über Sicherheits­­­maßnahmen und Verhaltens­­­regeln informiert und geschult werden, um Arbeits­­­unfälle und Gesundheits­­­gefahren zu verhindern.

Der Arbeitsschutz­­­ausschuss fördert den Erfahrungs­­­austausch zwischen Arbeit­­­geber, Arbeit­­­nehmern und anderen Akteuren in der Arbeits­­­sicherheit. Arbeits­unfälle und Beinahe-Unfälle werden dem Arbeits­­schutz­ausschuss vorgetragen, sodass geeignete Reaktionen beschlossen werden können.

Sicherheitsunterweisungen und Schulungen

Gemäß § 12 ArbSchG sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und Schutz­maßnahmen zu unterrichten und zu unterweisen. Dies umfasst Sicherheits­unterweisungen und Schulungen, die speziell auf die Tätigkeiten und Risiken am Arbeits­platz zugeschnitten sind.

Betriebsanweisungen

Arbeitgeber*innen müssen gemäß § 14 ArbSchG Betriebs­anweisungen erstellen, in denen die sicheren Arbeits­verfahren und Verhaltens­regeln für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeits­mittel festgelegt werden.

Erste Hilfe und Notfallmanagement

Arbeitgeber*innen sind gemäß § 10 des Arbeits­sicher­heitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, Erste-Hilfe-Einrichtungen und entsprechend ausgebildetes Ersthelfer­­personal bereitzustellen. Es müssen auch Notfallpläne und Evakuierungs­­pläne erstellt werden.

Unfallmeldungen und Dokumentation

Die Teil­nahme ist in der Regel freiwillig und erfordert die Zustimmung der Mitarbeiter*in. Die Ge­spräche und Infor­mationen im Rahmen des BEM sind sehr vertraulich. Der Schutz der Gesundheits­daten des Mitar­beiters ist elementar.

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