Erfahrene Betriebsärzte und
Sicherheitsingenieure für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen
in der Übersicht
Wir unterstützen Sie dabei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und deren Gesundheit zu fördern. Unser erfahrenes Team von Arbeitsmediziner*innen, Betriebsärzten/-ärztinnen, Sicherheitsingenieur*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit aus diversen Fachrichtungen unterstützt Unternehmen dabei, die Arbeitsbedingungen zu optimieren, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern.
Unser Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und die Zufriedenheit und Motivation am Arbeitsplatz zu steigern.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen, Schutzimpfungen und andere betriebsspezifische Betreuungsleistungen werden bei uns vom Betriebsarzt selbst durchgeführt. Auch die apparativen Untersuchungen werden nicht von Assistenzpersonal, sondern ausschließlich vom Arzt durchgeführt. Dadurch wird den Mitarbeitenden bereits bei der Anamneseerhebung und während der Untersuchung die Gelegenheit für ein persönliches Gespräch mit dem Betriebsarzt ermöglicht, als Grundlage für ein vertrauensvolles Betriebsarzt-Mitarbeiter-Verhältnis.
Wir sind ein kompetentes Team, das höchste Ansprüche an die Qualität unserer Dienstleistungen stellt und großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit legt. Wir beraten Sie nach den aktuell geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Unsere Sicherheitsingenieur*innen und Betriebsärzte/-ärztinnen sind stets auf dem neuesten Stand der sicherheitstechnischen Erkenntnisse und der arbeitsmedizinischen Forschung und Studienlage, auf deren Grundlage wir selbst Handlungsanweisungen erstellen. Wir arbeiten nach den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Standards, um eine optimale Effizienz der Betreuung zu gewährleisten.
Alles aus einer Hand
Die komplette arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch das IAAI
Untersuchungen durch Ärzte
Wir bieten Zeit und Raum zur Entwicklung eines vertrauensvollen Betriebsarzt-Mitarbeiter-Verhältnisses.
Vielfältigkeit
Großes Team aus Fachärztinnen und -ärzten und Fachingenieurinnen und -ingenieuren diverser Fachrichtungen für Ihr spezifisches Anliegen
Mobile Praxisausstattung
Mit unserer mobilen Praxisausstattung sind wir ortsunabhängig und vollausgestattet bei Ihnen vor Ort.
Schnelle Reaktionszeit
Sowohl bei der Angebotserstellung als auch bei der Kommunikation mit Ihren arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuer*innen.
Sie haben Fragen oder benötigen ein kostenloses und unverbindliches Angebot?
Schreiben Sie uns an!
Referenzen
Über 500 zufriedene Kunden aus allen Wirtschaftszweigen
Branche
Gesundheitswesen
Kompetente und praxisnahe Betreuung
Fachlich kompetent und in der Zusammenarbeit sehr angenehm. Die Termine finden dabei direkt vor Ort in unserer Zahnarztpraxis statt. Wir arbeiten eng mit der uns zugewiesenen Ärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Die Beratung passt zu unserer Praxisphilosophie und bei Fragen bekommt man schnelle und für unsere Praxis zugeschnittene und gut umsetzbare Empfehlungen. Bei den Untersuchungen fühlt sich das ganze Praxisteam gut beraten und wertgeschätzt.
Dr. Carsten Lorenz
Geschäftsführer Zahnarztpraxis Lorenz Dessau-Rosslau
Branche
Digitales Gesundheitswesen
Schnelle und kompetente Beratung
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH kann ich jederzeit weiterempfehlen. Die schnelle und kompetente Beratung kombiniert mit der freundlichen vor Ort Betreuung bei uns im Büro helfen uns ein gesundes und förderndes Umfeld zu schaffen.
Balthasar von Hohenthal,
Geschäftsführer krankenhaus.de
Branche
Werkstatt & Online-Versandhandel
Weil mir meine Mitarbeiter wichtig sind
Die Kombination aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit hat mich direkt begeistert. Die Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohlergehen meiner Mitarbeiter konnte direkt vor Ort in unserer Werkstatt und im Lager sichergestellt werden.
Paul Reimann,
Geschäftsführer GlobalMotoParts GmbH
Wichtige Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was sind meine Aufgaben als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Ein Arbeitsplatz darf die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht schädigen, sondern soll sie im besten Fall fördern. Die genauen Aufgaben des Arbeitgebers sind in verschiedenen Gesetzten und Verordnungen festgelegt, beispielsweise im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitszeitgesetz, im Mutterschutzgesetz (MuSchG), in der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2) und vielen weiteren. Die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch wesentlich zu einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung bei, was wiederum die Zufriedenheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter fördert.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin gehört die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die verschiedenen Arbeitsbereiche, die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen, die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, die Organisation von arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen und die Bestellung einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durch Arbeitsmediziner, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Alle diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden und auf Anfrage ggf. den zuständigen Behörden und den Unfallversicherungsträgern vorgelegt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit und definiert deren Aufgaben.
Diese Fachkräfte sollten in die betrieblichen Abläufe eingebunden werden und Zugang zu allen relevanten Informationen und Arbeitsbereichen haben, um eine effektive Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein zentrales Gesetz, das den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sicherstellt. Das Hauptziel des ArbSchG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Dies wird durch die Anwendung von Prinzipien wie der Gefährdungsbeurteilung, Prävention und Kooperation erreicht. Arbeitgeber haben die Verantwortung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu identifizieren. Sie müssen angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, ihre Mitarbeiter über Risiken informieren und sie entsprechend schulen. Das ArbSchG fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und deren Vertretern, um gemeinsam für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen.
DGUV-Vorschriften
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften sind Sicherheitsvorschriften und -regeln, die in Deutschland von der DGUV erlassen werden. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die in Deutschland für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sind. Die DGUV Vorschriften enthalten
spezifische Anforderungen und Empfehlungen für den Arbeitsschutz in verschiedenen Branchen und Arbeitsbereichen.
Die DGUV Vorschriften sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzsystems und dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie werden regelmäßig aktualisiert und an neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes angepasst.
Es gibt eine Vielzahl von DGUV Vorschriften, die sich auf verschiedene Aspekte des Arbeitsschutzes beziehen, wie z. B. den Einsatz von Maschinen und Arbeitsmitteln, den Umgang mit Gefahrstoffen, den Brandschutz, die persönliche Schutzausrüstung, den Umgang mit elektrischen Anlagen und vieles mehr. Die konkreten Vorschriften, die in einem Unternehmen anzuwenden sind, hängen von der Branche und den spezifischen Arbeitsbedingungen ab.
Arbeitgeber sind in Deutschland verpflichtet, die relevanten DGUV Vorschriften in ihrem Unternehmen umzusetzen und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult und informiert werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Verstöße gegen die DGUV Vorschriften können rechtliche Konsequenzen haben und zu Bußgeldern führen.
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährleistet den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und stillenden Müttern am Arbeitsplatz. Es legt spezielle Arbeitsregelungen und -rechte für schwangere Frauen und stillende Mütter fest und verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitsplatz und den Arbeitsalltag so zu gestalten, dass weder für Mutter noch Kind ein Gesundheitsrisiko entsteht. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch die Notwendigkeit bestehen, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes bei der Umsetzung des MuSchG gehört die Beratung der schwangeren Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte und Pflichten. Er informiert sie über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und darüber, wie sie sich schützen können. Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber bei der Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen für schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz. Er kann Empfehlungen für
notwendige Anpassungen der Arbeitsbedingungen oder -aufgaben von schwangeren Mitarbeiterinnen geben, um sicherzustellen, dass sie keine gesundheitlichen Risiken eingehen.
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Sein Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Überarbeitung zu verhindern. Arbeitgeber müssen sich strikt an diese Vorschriften halten, da Verstöße rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es legt unter anderem folgende Punkte fest:
Höchstarbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten und im Durchschnitt einer Arbeitswoche 48 Stunden nicht überschreiten.
Pausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Nachtarbeit: Für Nachtarbeit gelten besondere Regelungen, inklusive eines Anspruchs auf Gesundheitsvorsorge.
Überstunden: Überstunden sind begrenzt und müssen durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
Sonntags- und Feiertagsarbeit: Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt Ausnahmeregelungen oder es handelt sich um bestimmte Berufe.
Kinder- und Jugendarbeit: Es gibt strenge Regelungen für Arbeitszeiten von Kindern und Jugendlichen.
Berechnung der Jahreseinsatzzeiten
Die Grundlage für die Errechnung der für jedes Unternehmen vorgeschriebenen Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Der Umfang der jährlichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Grundbetreuung errechnet sich anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe, der das Unternehmen nach dem WZ-Code eingeteilt ist.
Gruppe Betreuungsstunden
I 2,5h / Jahr / Mitarbeiter
II 1,5h / Jahr / Mitarbeiter
III 0,5h / Jahr / Mitarbeiter
Beispiel: Unternehmen, die nach dem WZ-Code in die Betreuungsgruppe I eingeteilt sind, haben 2,5 Std. pro MA pro Jahr zusammen an arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung anzusetzen.
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro MA, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
Für den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung gibt es keine zeitliche Vorgabe. Sie wird durch das Unternehmen selbst, mit Beratung durch den betreuenden Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, festgelegt.
Inhalte der Grundbetreuung
Die Aufgabenfelder der Grundbetreuung umfassen die grundlegenden Unterstützungsleistungen, die sich vor allem auf die Arbeitgeberpflichten aus den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes beziehen. Hierzu zählen an erster Stelle die Unterstützung bei der Konzeption, Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilungen, bei den grundlegenden verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen, der Arbeitsgestaltung sowie die Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation.
Zu den Grundbetreuungsleistungen gehören auch die Untersuchungen von Unfällen, Beinnahe-Unfällen, Auswertung von Ergebnissen der Vorsorgen und die allgemeine Beratung der betrieblichen Arbeitsschutzakteure und der Mitarbeitenden.
Weitere Aufgaben sind die Erstellung von Berichten, der Hinweis auf die Erfüllung von Meldepflichten und das Mitwirken in betrieblichen Besprechungen, sowie die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und die direkte Beratung des Arbeitgebers.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder direkt in der DGUV Vorschrift 2.
Was ist die betriebsspezifische Betreuung?
Die betriebsspezifische Betreuung fokussiert sich auf die speziellen Erfordernisse des Betriebs. Sie geht immer von spezifischen betrieblichen Situationen, Anlässen und Gefährdungen aus. Der inhaltliche Bedarf und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung sind von der spezifischen Gefährdungslage im Betrieb abhängig und müssen vom Unternehmer selbst, mit Unterstützung des betreuenden Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ermittelt werden. Dementsprechend ist für die betriebsspezifische Betreuung kein zeitlicher Umfang vorgeschrieben.
Die Betreuung ist zielgerichtet auf die aktuellen Bedürfnisse ausgerichtet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder direkt in der DGUV Vorschrift 2.
Was ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Gremium, um die Belange des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Aufgabe, die Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu unterstützen. Neben dem Arbeitgebervertreter sind die Sicherheitsbeauftragten, die Personalvertretung, der Betriebsarzt und der Sicherheitsingenieur oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit feste Mitglieder.
Zu den Aufgaben gehört die Planung, Bewertung und Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Ausschuss ist für die Beurteilung und Bewertung von Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz verantwortlich. Er legt fest, dass die Mitarbeiter über Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert und geschult werden, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu verhindern.
Der Arbeitsschutzausschuss fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und anderen Akteuren in der Arbeitssicherheit. Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle werden dem Arbeitsschutzausschuss vorgetragen, sodass geeignete Reaktionen beschlossen werden können.